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Die Bundesärztekammer hat ein fachübergreifendes Instrument entwickelt, das Ärztinnen und Ärzte als Grundlage für die Personalplanung dienen und im Diskurs mit nichtärztlichen Entscheidungsträgern unterstützen soll. Ziel ist, dass ärztliche Personalbemessungssystem ÄPS-BÄK als Maßstab zur Berechnung des ärztlichen Personalbedarfs in Kliniken zu etablieren.
Auf der Website der Bundesärztekammer finden Sie weitere Inhalte: